Wer wir sind

Mit uns haben Sie einen zuverlässigen und kompetenten Partner, der Sie bei der Planung und Durchführung eines Blower Door Tests nach DIN EN 13829 (2001) sowie weiterer energetischer Maßnahmen unterstützt. Wir verfügen derzeit über Standorte in den Städten Berlin, Bochum, Dresden, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig und Ratzeburg. Durch unser Partnerfirmennetzwerk sind wir für Sie aber deutschlandweit unterwegs und bieten Ihnen eine detaillierte Vor-Ort-Beratung. Wir erfassen nicht nur die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle, sondern führen auch Leckagenortungen, Thermografiemessungen u.v.m. durch.

Was wir bieten

Unser Leistungsspektrum umfasst neben dem Blower Door Test nach Energieeinsparverordnung (EnEV) für Wohn- und Nichtwohngebäude auch Messungen für Privat- und Geschäftskunden vom Einfamilienhaus bis zur Gewerbehalle. Des Weiteren bieten wir Ihnen Gebäudethermografiemessungen zur Aufdeckung von Energieeinsparpotenzialen sowie die Darstellung und Ortung von Leckagen mit Hilfe von Anemometer und Nebelgenerator. Ebenso führen wir örtliche Qualitätsprüfungen von einzelnen Bauteilen mit Leckagenortung (z. B. Dampfsperre, Durchführungen, Brandschutzklappen) durch, überprüfen die Qualität von Gaslöschanlagen und messen auch in Spezialbereichen (z. B. Reinräume, Industriehallen, medizinische Bereiche). Zu unserem Leistungsangebot zählt nicht zuletzt die thermografische Analyse von Photovoltaik-Modulen.

Warum wir

Wir sind zuverlässig. Wir gehen flexibel und schnell auf die Wünsche der Kunden ein. Wir liefern höchste Qualität zu moderaten Preisen. Lassen Sie sich überzeugen.

Warum überhaupt Luftdichtheit?

Energieeffizientes und damit ressourcenschonendes Bauen und Sanieren gewinnt zunehmend an Relevanz. Grundvoraussetzung dafür ist, dass ein Gebäude keine Luft durchlässt, also luftdicht ist. Eine luftdichte Gebäudehülle sorgt für einen ordnungsgemäßen Wärme-, Brand- und Schallschutz eines Hauses. Im folgenden sind die Vorteile kurz zusammengefasst:

Einhaltung normativer Vorgaben: Sämtliche Gebäude müssen heute mit einer luftdichten Hülle ausgestattet sein. Das schreibt die aktuelle Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) vor. Ziel soll sein, den Energieverbrauch zu senken und damit CO2-Emmissionen zu reduzieren. Ab 2016 muss der jährliche Primärenergiebedarf eines Neubaus um ein Viertel reduziert werden, der Wärmeschutz der Gebäudehülle um ein Fünftel erhöht. Ab 2020 ist für Neubauten nur noch der Passivhausstandard erlaubt.

Reduzierung von Heizkosten: Bei einer undichten Gebäudehülle kommt es zu einem ungewollten Luftwechsel. Bei einer nur 1mm breiten Fuge in der Gebäudehülle eines kleinen Einfamilienhauses mit 300 m³ beheiztem Volumen entstünden so zusätzliche Heizkosten in Höhe von durchschnittlich 300 EUR pro Jahr.

Vermeidung von Bauschäden: Dringt warme Luft aus dem Gebäudeinneren durch sog. Leckagen nach außen, sinkt dabei die Temperatur der Luft, die Luftfeuchtigkeit nimmt zu und der enthaltene Wasserdampf kondensiert – ein idealer Nährboden für Schimmelpilze.

Vermeidung von Gesundheitsschäden: Bei ungünstigen Wetterbedingungen kann die Luft auch von außen durch undichte Stellen ins Gebäude eindringen. Mit ihr gelangen mikroskopisch kleine gesundheitsschädliche Fasern aus den verbauten Mineralfaserdämmstoffen und gegebenenfalls Schimmelpilzsporen in die Raumluft.

Sicherstellung des berechneten Schalldämmmaßes: Bereits kleine Leckagen in der Gebäudehülle führen dazu, dass Luftschall in den Wohnbereich eindringt und die sonst sehr massiv wirkenden Außenwände hellhörig erscheinen lässt.

Verbesserung des Raumklimas: Eine undichte Gebäudehülle führt zur Beeinträchtigung der Wohnqualität. Unangenehme Zuglufterscheinungen sowie ausgeprägte vertikale Temperaturschichtungen (sehr kalte Luft am Boden) sind die Folge.

Wozu ein Blower Door Test?

Die Bezeichnung „Blower Door“ ist eine geschützte Marke und steht für die Messung der Luftdichtheit mit dem originalen Blower Door Messsystem der Blower Door GmbH. Die Voraussetzungen für eine sog. Blower Door Messung sind demnach die Verwendung des speziellen Messsystems sowie die entsprechende Zertifizierung für die Durchführung.

Mit Hilfe eines sog. Blower Door Tests kann nachgewiesen werden, ob die Grenzwerte für die Luftdichtheit eingehalten worden sind. Bestimmt wird der n50-Wert, eine international anerkannte Kenngröße. Die Luftwechselrate n gilt als Maß für den Zuluftvolumenstrom und wird in der Einheit 1/h angegeben. Sie gibt das Vielfache des Raumvolumens an, das pro Stunde ausgetauscht wird. Je kleiner die Zahl, desto dichter ist das Gebäude. Der n50-Wert darf bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage den Wert 3,0 [1/h], bei Gebäuden mit Lüftungsanlage den Wert 1,5 [1/h] und bei Passivhäusern den Wert 0,6 [1/h] nicht überschreiten. Die Erfahrung zeigt, dass viele der nachgemessenen Gebäude die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten. Somit wird die Prüfung der Luftdichtheit über sog. Blower Door Messungen unerlässlich. Werden bei einem Blower Door Test die Richtwerte überschritten, führt man eine Leckagenortung durch, um die undichten Stellen lokalisieren zu können. Dabei greift man auf verschiedene Messtechniken zurück (Nebelgenerator, Anemometer, Thermografiekamera). Ein Leck bzw. eine Leckage ist eine undichte Stelle, durch die es zu einem ungewollten Luftwechsel kommen kann.

In der Praxis haben sich zwei Messtermine als besonders effektiv erwiesen: Eine baubegleitende Messung sofort nach Fertigstellung der luftdichten Schicht (Dampfbremse) – mit dem Vorteil, dass Fehler in diesem Stadium noch vergleichsweise rasch behoben werden können (sog. Verfahren B). Oder aber eine abschließende Blower Door Messung des Gebäudes im Gebrauchszustand, welche Bestandteil jeder Bauabnahme sein sollte (sog. Verfahren A). Bei Neubauten werden unnötiger Energieverlust direkt ausgeschlossen und die fachgerechte Ausführung der jeweiligen Arbeiten überprüft.